Kosten
Die Kosten einer Sprachtherapie werden in der Regel von den
Krankenkassen übernommen, wenn ein Arzt/ eine Ärztin (z.B. Kinder, HNO- oder
Hausarzt) ein Rezept ausstellt. In besonderen Fällen können Hausbesuche
verordnet werden.
Die Anzahl der verordneten Therapieeinheiten hängt von der
Störung, deren Schwere vom Arzt/der Ärztin beurteilt wird, als auch von der
jeweiligen Gesetzeslage ab. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer
Krankenkasse.