Kosten

Die Kosten einer Sprachtherapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen, wenn ein Arzt/ eine Ärztin (z.B. Kinder, HNO- oder Hausarzt) ein Rezept ausstellt. In besonderen Fällen können Hausbesuche verordnet werden.

Die Anzahl der verordneten Therapieeinheiten hängt von der Störung, deren Schwere vom Arzt/der Ärztin beurteilt wird, als auch von der jeweiligen Gesetzeslage ab. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.